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Was kostet die Psychotherapie?


Patienten mit gesetztlicher Krankenversicherung (GKV) können regulär über ihre Krankenkassenkarte gemäß der gültigen Psychotherapierichtlinien abgerechnet werden. Berechnet wird nach dem einheitlichen Bewertungsmaßstab der gesetzlichen Krankenversicherungen (EBM). Dem Patienten entstehen dabei keine Zusatzkosten (Ausnahme vertragliche Ausfallhonorarvereinbarung s.u.).

Im Rahmen eineprivatärztlichen Behandlung (Behandlung von Patienten, die bei einer privaten Krankenversicherung, PKV, versichert sind) gibt es vertragliche Vereinbarungen zwischen dem Arzt und seinem Patienten. D.h. der Arzt erhebt seine Honorarforderung gegenüber dem Patienten. Der Patient selbst ist verpflichtet, mit seiner Kasse die Kostenfrage  zu klären. In der Regel gewähren die privaten Krankenkassen die Kosten für eine bestimmte Anzahl von Sitzungen im Jahr ohne großen bürokratischen Aufwand. Sollte es hier Schwierigkeiten geben, stehe ich Ihnen als Ansprechpartner und für schriftliche Stellungnahmen kostenfrei zur Verfügung. Berechnet wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Für Selbstzahler gelten die Bestimmungen und Honorargebühren der privatärztlichen Behandlung.

Vertragliche Ausfallhonorarvereinbarung: Bei nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Behandlungsterminen  wird i.d.R. ein Ausfallhonorar in Höhe von 50 % der Gesamtgebühr (Privatversicherte und Selbstzahler) bzw. 50 Euro (gesetzlich krankenversicherte Patienten) erhoben, sofern der Termin nicht spätestens einen Werktag vor dem vereinbarten Termin abgsagt wurde (direkt telefonisch oder über AB).


 

 

 

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Psychotherapiepraxis Gunther Gauly | Gunther.Gauly@web.de